Schwerpunkt des Bank- und Kapitalmarktrechts ist die Beziehung der Banken/Finanzdienstleister mit dem Kunden. Wichtiger Bestandteil ist u.a. die Vermittlerhaftung.
Potentielle Kunden werden oft am Telefon oder an der Haustür mit schlagkräftigen Argumenten zu Beratungsgesprächen überredet. Bei diesen Gesprächen werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgenommen und eine angeblich hierauf angepasste Kapitalanlage, Eigentumswohnungen, geschlossene Immobilienfonds, Kommanditbeteiligungen, Inhaberschuldverschreibungen etc. vorgestellt.
Die Argumente der auf den Verkauf geschulten Vermittler, wie z. B. Wertsteigerung der Kapitalanlage, bankgeprüfte Kapitalanlage, garantierte Renditen, steuerliche Vergünstigungen, kein Verlustrisiko, absolute Sicherheit, Eignung zur Altersvorsorge, bessere Renditen etc. verleiten viele Personen zum Abschluss.
Anlagevermittler oder Anlageberater sind verpflichtet, die Erwerber richtig und vollständig über diejenigen Umstände zu unterrichten, die für deren Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind.
Gerade im Kapitalanlagerecht wurden die Rechte der Anleger durch eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in den letzten Jahren gestärkt. Ob die Voraussetzungen für die Rückabwicklung einer Kapitalanlage wegen fehlerhafter Aufklärung vorliegen, bedarf eingehender anwaltlicher Überprüfung.
Bei Beantwortung Ihrer Rechtsfragen stehen wir Ihnen gern hilfreich zur Verfügung.