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Rechtsgebiete

Erbrecht

Zu Lebzeiten möchte sich kaum jemand Gedanken darüber machen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschieht. Deshalb hat nur etwa jeder 5. Bundesbürger überhaupt ein Testament errichtet. Richtig Erben und Vererben ist jedoch planbar.

Oft werden die Probleme unterschätzt, die sich im Erbfall sowohl für die Familie oder auch für das eigene Unternehmen ergeben, wenn zu Lebzeiten keine Regelungen getroffen wurden.

Ein Erblasser kann engste Verwandte und den Ehegatten nur im Ausnahmefall gänzlich vom Erbe ausschließen. Diese haben in jedem Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil, der im Fall einer Enterbung geltend gemacht werden kann.

Wir beraten und vertreten Sie gern bei:

  • Erstellung von General-, Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen
  • der gesetzlichen Erbfolge
  • Annahme, Ausschlagung und Anfechtung der Erbschaft
  • Beantragung von Erbscheinen
  • der Gestaltung von Testamenten (u. a. Berliner Testament, Behindertentestament) und Erbverträgen
  • dem Pflichtteilsrecht
  • der Nachlassermittlung und Berechnung
  • der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Steuerrechtliche Beratung in Kooperation mit HONESTAS Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • sowie in allen anderen relevanten Fragen bei Eintritt eines Erbfalls

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Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.