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Rechtsgebiete

Bau- und Architektenrecht

Den Traum vom Bau des eigenen Hauses zu verwirklichen, bedeutet für den Bauherrn oft nachteilige Klauseln im Bauvertrag, mangelhafte Bauleistung und Probleme in der Gewährleistungszeit.

Aber auch das ausführende Bauunternehmen bzw. der beteiligte Architekt müssen sich oft mit ungewünschten Schwierigkeiten, insbesondere geänderte Wünsche und Vorgaben des Bauherrn während des Bauablaufs, mangelhafte Zahlungsmoral des Bauherrn oder übertriebene Gewährleistungsansprüche, auseinandersetzen.

Frühzeitige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes hilft Ihnen, die rechtlichen Probleme im Rahmen der Bauabwicklung zu vermeiden und zu bewältigen.

Bei Beantwortung Ihrer Rechtsfragen stehen wir Ihnen gern hilfreich zur Verfügung.

  • Betreuung von Bauherren, Baufirmen, Bauträgern, Handwerkern, Architekten
  • Vertragsgrundlagen – VOB/B, BGB
  • Vertragsstrafen, Sicherheitseinbehalt
  • Gewährleistung, Garantie
  • Minderung, Ersatzvornahme
  • Beweissicherungsverfahren

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